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Vorlage für Mail von Enthusiasten an das Bundesamt für Strassen
Man hat ja nie ausgelernt. Und so setzte sich die Erkenntnis durch: je mehr Mails das
Bundesamt für Strassen erhält, je mehr wird dies die Vorlage beeinflussen, die dann kommt.
24. Nov. 2010
Achtung! einige Meldungen, dass Mails von svg@astra.admin.ch
zurückkommen mit Vermerk:
"was deleted without beeing read" und Datum
"Meldung ungelesen gelöscht"
könnte ein Spamfilter sein. Texte unten unbedingt etwas "umbauen".
Phantasie walten lassen. Gute Hinweise sind auch: (aus
einem Mail von Adrian Michel)
-wir brauchen: keinen Polizeischutz, keine Drogenentzugskuren
-bei uns gibt es keine Schlägereien, Sachbeschädigung, keine Gewalt
- mit Bitte um eine Ausnahmegenehmigung für Code 180
für Enthusiasten mit Fahrzeugen mit Code 180
- Ablehnung der Umweltzonen generell
Code 180 haben ja nicht alle
(typisch in Markenclub, Autos (Benzin)bis Oktober 1987 (Diesel) bis
1. Jan 2001 erhalten keine Plakette, nicht mal eine schwarze
www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/1966/Vorlage1.pdf
(Seite 6)
- en français
Vielen Dank für Deine Mithilfe.
Ruedi Müller
Kurze Einführung zum Thema
In der Schweiz sollen in Städten, wie in Deutschland, Umweltzonen eingeführt werden. Im Moment
findet eine Vernehmlassung statt, die bereits am nächsten Freitag 26. November endet.
Viele Clubs haben bereits reagiert
click oben den Tabulator [Seite Oldtimer]
Dann runter zur Sektion 2, wo Du auch wieder auf diese Seite gelangst,
Punkt 00
Dort findest Du auch alle weiteren Infos betreffend dieser Umweltzonen.
Nun zeigt sich aber, je mehr Schreiben / Mails das zuständige Bundesamt für Strassen erhält, desto
mehr steigen die Chancen, dass unser Anliegen in der dann folgenden Verordnung berücksichtigt
werden. Im Gegensatz zu den Umweltzonen im übrigen Europa sind für Veteranenfahrzeuge, Auto
oder Töff, keine Ausnahmen vorgesehen!
Danke für Deine Unterstützung
Ruedi Müller |
Beispielmails
1) Ausnahmegenehmigung für Code 180
mit Cut und Paste in Dein Mail kopieren
An: svg@astra.admin.ch
Vernehmlassung Umweltzonen
Sehr geehrter Herr Direktor Dieterle
Sehr geehrte Damen und Herren
Bitte gestatten Sie mir, betreffend der geplanten Umweltzonen folgende Anträge zu stellen.
- In der Umweltzonenverordnung sind grundsätzlich Ausnahmen vorzusehen.
Fahrzeugen mit Veteranenstatus (Code 180) gemäss den Weisungen des ASTRA vom 03.11.2008 sind von dem Fahrverbot für Umweltzonen grundsätzlich ausgenommen.
Begründung Ich bin Mitglied im (Club) und fahre einen Oldtimer. Wir haben oft Anlässe in Städten, die das Publikum sehr erfreuen, wie wir immer wieder feststellen können. Besonders auch Publikumsfahrten, Fahrten für Altersheime und solche, bei denen wir für eine wohltätige Organisation sammeln etc. würden sehr eingeschränkt oder sogar verunmöglicht. Damit würden auch für das Gewerbe und die Gastronomie in Stadtzentren wichtige Einkünfte entfallen.
Motorfahrzeuge, die über 30 Jahre alt sind, erhalten durch strengste Auflagen bei den Strassenverkehrsämtern die Zulassung als Veteranenfahrzeuge (Code 180). Es handelt sich somit nicht mehr um gewöhnliche Motorfahrzeuge im Sinne des Strassenverkehrsrechtes, sondern um Zeitzeugen der Industrie- und Technologiegeschichte, ein „rollendes Museum“. Mit Code 180 dürfen Oldtimer nicht mehr als 3‘000 km im Jahr fahren.
In der Umweltzonenverordnung sind Ausnahmen für Oldtimer nicht vorgesehen, und müssten jeweils ausdrücklich festgelegt werden. In Deutschland, zB, können Oldtimer mit einem H Schild (Schweiz Code180) ohne Plaketten in sämtliche Umweltzonen einfahren. Diese Lösung ist auch in der Schweiz anzustreben, sollten Umweltzonen errichtet werden. Die wenigen Bewegungen von Oldtimern in den vorgesehenen Umweltzonen sind absolut marginal. Wir befürworten Massnahmen, die mithelfen unsere Umwelt zu schützen, aber solche, bei denen der grosse Aufwand auch ein Resultat zeigt. Die Einschränkung einzelner Fahrten von Oldtimern in den besagten Gebieten dürfte wohl den massiven administrativen Aufwand in keiner Weise rechtfertigen.
Ich bedanke mich für die Berücksichtigung meines Antrages. (Name,
etc.)
2) Ablehnung der Verordnung für Enthusiasten ohne Code 180 und mit Youngtimern: 1982- 1. Okt 1987 (Benzin) 1982 – 1. Jan 2011 (Diesel) An:
svg@astra.admin.ch
Vernehmlassung Umweltzonen
Sehr geehrter Herr Direktor Dieterle Sehr geehrte Damen und Herren
Bitte gestatten Sie mir, betreffend der geplanten Umweltzonen folgenden Antrag zu
stellen:
auf die UZV samt damit verknüpften Verordnungsänderungen sei zu verzichten
Begründung Ich bin Mitglied im (Club) und fahre einen Youngtimer Jahrgang (Jahrgang), mit dem ich -würden die Umweltzonen eingeführt- in meiner Bewegungsfreiheit sehr eingeschränkt wäre.
Wir haben oft Anlässe in Städten, die das Publikum sehr erfreuen, wie wir immer wieder feststellen können. Besonders auch Publikumsfahrten, Fahrten für Altersheime und solche, bei denen wir für eine wohltätige Organisation sammeln etc. würden sehr eingeschränkt oder sogar verunmöglicht. Damit würden auch für das Gewerbe und die Gastronomie in Stadtzentren wichtige Einkünfte entfallen.
Die wenigen Bewegungen von Old- und Youngtimern in den vorgesehenen Umweltzonen sind absolut marginal. Wir befürworten Massnahmen, die mithelfen, unsere Umwelt zu schützen, aber solche, bei denen der grosse Aufwand auch ein Resultat zeigt. Die Einschränkung einzelner Fahrten von Old- und Youngtimern in den besagten Gebieten dürfte wohl den massiven administrativen Aufwand in keiner Weise rechtfertigen.
Ich bedanke mich für die Berücksichtigung meines Antrages. (Name
etc.)
3) en français
Von: Reinhard Schmidlin [rs@oldtimergalerie.ch]
Gesendet: Dienstag, 23. November 2010 17:30
Betreff: Exception pour les véhicules anciens / Oldtimerverbot in Städten
Ruedi, diese Mail als Hilfe an unsere Freunde in der Romandie weiterleiten !
Danke
Reinhard Schmidlin
Exception pour les véhicules anciens / Oldtimerverbot in Städten
Messieurs,
Dans le cadre de la consultation sur le projet d’ordonnance interdisant la circulation des véhicules
antérieurs à 1987 dans les agglomérations, dans les zones dites « écologiques », permettez-moi
d’attirer votre attention sur le statut des véhicules de collection et des véhicules d’intérêt.
En effet, les véhicules de collection ou d’un certain intérêt:
* représentent un patrimoine culturel,
* font vivre bon nombre de secteurs de l’économie,
* constituent le taux d’accidents le moins élevé,
* de ce fait bénéficient des primes d’assurance les plus basses,
* bénéficient de la sympathie de la population et des bons souvenirs qu’ils représentent pour
nos aînés,
* constituent le taux d’infractions routières le moins élevé,
* sont en réalité peu utilisés et
* sont si peu nombreux que leur impact environnemental est négligeable.
Les pays de l’UE ont tous constitué une exception pour les véhicules anciens.
Je constate que dans le cadre de la procédure consultation vous n’avez pas consulté les associations
représentative des (nombreux) milieux de l’automobile ancienne. Je vous invite à réparer cet oubli, à
prolonger le délai de consultation en conséquence et à me le confirmer par retour de courriel.
En vous remerciant par avance d’en prendre bonne note ainsi que de la suite que vous donnerez à
cette demande de prise en compte des véhicules d’intérêt, je vous prie de croire, Messieurs, à
l’expression de mes sentiments distingués.
Alexandre Camoletti
1204 Genève
Viele Grüsse vom Ramersberg + viel Erfolg Ruedi Ruedi Müller
www.O-iO.ch /
www.OiBO.ch :ruedim@matracon.ch Redaktor SwissClassics
www.smvc.ch/swissclassics.html Dörfli 5 6060 Ramersberg 041 666 34 64
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